Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für das Angebot „Design&Consult für Endkunden" gelten die nachfolgenden Bedingungen zwischen
ePages GmbH
Pilatuspool 2
20355 Hamburg
nachfolgend „Auftragnehmer"
und
dem Endkunden
nachfolgend „Auftraggeber"
Abschnitt I.
§ 1 Vertragszweck
Der Auftragnehmer entwickelt und vertreibt Software zum Betrieb von Onlineshops. Der Auftraggeber beabsichtigt, die ihm vom Auftragnehmer oder Dritten aufgrund anderweitiger Vereinbarung zur Nutzung überlassene Standardsoftware des Auftrag-nehmers durch diesen einzurichten und an seine Bedürfnisse anpassen zu lassen, oder hierzu Beratungen in Anspruch zu nehmen.
Der Auftragnehmer passt die Software im Rahmen eines Standard-Leistungskataloges (Anlage 1) nach dem vom Auftraggeber gewählten Leistungsumfang an. Auf Wunsch des Auftraggebers wird ihn der Auftragnehmer entgeltlich in die Bedienung und Benutzung der vorhandenen / angepassten / eingerichteten Software einführen und gegebenenfalls weiterführende Beratung durchführen.
§ 2 Vertragsabschluss
Indem der Auftraggeber per Internet, E-Mail, Telefon, Fax oder über sonstige Kommunikationswege eine Bestellung an den Auftragnehmer absendet, gibt er ein Angebot i.S.d. §§ 145 ff BGB auf Abschluss eines Vertrages mit dem Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail (Bestelleingangsbestätigung). Diese Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Auftraggeber nur darüber informieren, dass die Bestellung beim Auftragnehmer eingegangen ist.
Der Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt zustande, wenn dieser das Angebot annimmt, indem er das vollständig ausgefüllte Bestellformular unterschrieben von Auftraggeber erhält. Dies wird dem Auftraggeber durch eine zweite E-Mail des Auftragnehmers bestätigt (Annahmebestätigung).
§ 3 Leistungsumfang
Die vom Auftragnehmer im Einzelfall geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den bei der Beauftragung gewählten und vom Auftragnehmer per E-Mail (Annahmebestätigung) bestätigten Leistungen.
Der Auftraggeber wird selbst für die Einstellung / Freischaltung der Website in das World Wide Web und für die Abrufbarkeit der Website über das Internet Sorge tragen. Der Auftragnehmer ist weder zur Bereitstellung von Speicherplatz für die Website (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internet-Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) gehört nicht zu den Leistungspflichten des Auftragnehmers.
§ 4 Beratung des Auftraggebers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten der Software umfassend im Rahmen der vereinbarten Beratungszeit zu beraten. Bei der Beratung wird der Auftragnehmer berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die einzurichtende Software angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Auftraggeber mit der Website insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird der Auftragnehmer den Auftraggeber ebenso unterrichten wie über allgemeine Erkenntnisse, die der Auftragnehmer von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern – z.B. im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat.
Branchenspezifische Kenntnisse sowie eine rechtliche Beratung werden von dem Auftragnehmer nicht erwartet. Der Auftragnehmer ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Shops zählen.
Abschnitt II. Design-Leistungen
Sofern der Auftragnehmer zur Erstellung einer Shop-Oberfläche verpflichtet ist, gelten zusätzlich die Vorschriften dieses Abschnittes.
§ 5 Design-Phasen
Die Anpassung der Website des Auftraggebers durch den Auftragnehmer erfordert eine Zusammenarbeit zwischen beiden nach Maßgabe der folgenden Festlegungen.
Auf der Grundlage der Vorgaben des Auftraggebers hinsichtlich des Umfangs und der Funktionalität der Website, unter Berücksichtigung der Zielgruppen, die durch die Website angesprochen werden sollen, erstellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Grundversion der Website (Entwurf). Diese muss die Struktur der Website erkennen lassen, alle wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehören insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Hyperlinks, die die einzelnen Websites verbindet, und die Umsetzung eines Websitelayouts.
Die Einbindung von E-Mail-Fenstern, Werbebannern und Animationen ist vom Auftragnehmer nicht geschuldet.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mehrere Alternativvorschläge für die grafische Gestaltung des Shops im Rahmen der jeweiligen Vorgabe nach Anlage 1 zu erarbeiten.
Auf der Basis der mit dem Auftraggeber abgestimmten Grundversion des Shops stellt der Auftragnehmer den Shop in gebrauchstauglicher Form fertig.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggeber
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die in den Shop einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit dem Shop verfolgten Zwecke eignen, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. Nur bei offenkundigen Fehlern ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber auf Mängel der Inhalte hinzuweisen.
Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere die in die Website einzubindenden Texte, Bilder und sonstigen Grafiken. Bilder und sonstige Grafiken sind dem Auftragnehmer im JPEG-Format mit einer Größe von nicht mehr als 400KB je Bild zur Verfügung zu stellen, Texte sind im ANSI, Doc oder txt Format zu übermitteln.
§ 7 Abnahme und weitere Mitwirkungspflichten
Sobald der Auftragnehmer eine Grundversion des Shops erstellt hat, die den vertraglichen Anforderungen (§ 3 Abs. 1 dieses Vertrages) entspricht, wird der Auftraggeber die Grundversion durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) abnehmen.
Sobald der Auftragnehmer den Internetshop fertiggestellt hat, der den vertraglichen Anforderungen (§ 5 Abs. 5 dieses Vertrages) entspricht, wird der Auftraggeber den fertiggestellten Shop durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) abnehmen.
Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Auftraggeber dem Auftraggeber jeweils unverzüglich mitteilen.
Ein Verstoß des Auftraggebers gegen seine Mitwirkungspflichten nach den §§ 6 und 7 dieses Vertrages berechtigen den Auftragnehmer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber dem Auftraggeber, und lassen den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt (§ 9 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 8 Satz 2) .
Abschnitt III. Vergütung; Änderungswünsche
§ 8 Änderungswünsche
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers nachzukommen, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen oder (bei zeitlich begrenzter Beratung) erbracht worden sind. Dies gilt auch dann, wenn zwar die Abnahmevoraussetzungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 2 dieses Vertrages vorliegen, aber noch keine Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt ist.
§ 9 Vergütung, Zahlung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Auftragnehmer für jede im Einzelfall beauftragte Leistung die dazu ausgewiesene Vergütung zu zahlen.
Die Vergütung ist nach Rechnungslegung grundsätzlich nach Annahmebestätigung (§ 2 Abs. II) fällig.
Sofern der Auftragnehmer anstelle der Einrichtung und Anpassung der Software lediglich die Übersendung von Unterlagen und telefonische Beratung schuldet, wird der geschuldete Rechnungsbetrag nach Annahmebestätigung (§ 2 Abs. II) fällig.
Teil IV. Gewährleistung und Haftung; Kündigung
§ 10 Gewährleistung und Haftung
Für Mängel der Gestaltung des Webshops haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufvertragsrechts (§ 434 ff. BGB).
Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten des Webshops resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und ihm die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gilt.
Für Mängelansprüche des Auftraggebers einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Bei Auftraggebern, die Verbraucher sind, gilt gegenüber dem Auftraggeber eine Verjährungsfrist von einem Jahr für vertragliche Schadensersatzansprüche und von zwei Jahren für alle übrigen Mängelansprüche.
Teil V. Sonstiges
§ 11 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Rechtswahl
Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
Darüber hinaus gelten ergänzend und nachrangig zu den vorliegenden Bedingungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ePages Software GmbH, insbesondere die unabhängigen Regelungen, die unter www.epages.com/de/download/tc.htm eingesehen werden können.
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen, bedürfen der Textform gem. § 126 b BGB.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.